Inflationsanpassung für 2024
Nach dem Grundkonzept der Abschaffung der kalten Progression werden jährlich die Grenzbeträge des Steuertarifs und die Absetzbeträge der Inflation angepasst. Für das Jahr 2024 wird die Inflationsrate zwischen Juli 2022 und Juni 2023 als Basis herangezogen. Aber nur Zwei Drittel des Inflationsvolumens (das sind für das Jahr 2024 6,6% oder 2,47 Mrd EUR) werden automatisch angepasst, das verbleibende Drittel wird nach einem Ministerratsbeschluss für weitere Entlastungsmaßnahmen eingesetzt (iHv 1,18 Mrd EUR).
Weitere Entlastungsmaßnahmen betreffen die zusätzliche Anhebung der Tarifstufengrenzen und Absetzbeträge für niedrige und mittlere Einkommen, sowie die Erhöhung von Steuerbegünstigungen für Überstunden Zulagen und Zulagen für Schmutz, Erschwernis- und Gefahrenzulagen sowie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit. Weiters wird ab 2024 der Grundfreibetrag zum Gewinnfreibetrag von 30.000,- auf 33.000,- EUR erhöht und die Home-Office-Regelung unbefristet verlängert, der Kindermehrbetrag erhöht sowie die Steuerbegünstigung für Zuschüsse zur Kinderbetreuung ausgeweitet.
Im Jahr 2024 zahlt man erst ab einem Jahreseinkommen von 12.816,- EUR (bisher 11.693,-EUR) Einkommensteuer. Für Einkommen zwischen 12.816,- EUR und 20.818,- EUR beträgt der Steuersatz 20%. Für Einkommen von 20.818,- EUR bis 34.513,- EUR beträgt der Satz 30%, von 34.513,- EUR bis 66.612,- EUR beträgt der Satz 40%, von 66.612,- EUR bis 99.266 EUR beträgt der Steuersatz 48%, von 99.266,- EUR bis 1 Mio EUR beträgt der Satz 50%. Über dieser 1 Mio EUR Einkommen beträgt der Steuersatz 55%.