Highlights 2015 im Bereich der Lohnabgaben

 

Auch heuer bringt der Jahreswechsel wieder zahlreiche Neuerungen im Bereich der Lohnabgaben. Der IE-Beitrag (finanziert die Entgeltfortzahlung bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers) wird von 0,55% auf 0,45% gesenkt. Neu ist auch die Möglichkeit für Unternehmer ohne Mitarbeiter auf Aufnahme in die HFU-Liste. Somit wird die haftungsbefreiende Überweisung an Unternehmer ohne Dienstgebernummer möglich. Voraussetzung dafür ist ein schriftlicher Antrag, dass es sich beim Unternehmer um eine natürliche Person handelt, eine Pflichtversicherung nach dem GSVG besteht und keine Beitragsrückstände bestehen.

Mit dem 2. Abgabenänderungsgesetz wird nun auch klargestellt, dass eine elektronische Zurverfügungstellung der Monatsabrechnung des ausbezahlten Arbeitslohns möglich ist, wenn dem Arbeitsnehmer eine entsprechende EDV-Ausstattung für die Abfrage des Lohnzettels zur Verfügung steht. Neu ist auch die Möglichkeit für Arbeitnehmer, die überwiegend von ihrer Wohnung aus tätig sind (Teleworker), Arbeitszeitaufzeichnungen lediglich über die Dauer der Tagesarbeitszeit zu führen (Saldenaufzeichnungen).

Bei der Pendlerpauschale dürfen Ausdrucke aus dem Pendlerrechner mit Abfragedatum vor dem 25.6.2014 nicht mehr berücksichtigt werden. Liegt ein Ausdruck vor dem 25.6.2014 und einer ab dem 25.6.2014 vor ist ab dem 1.1.2015 das ungünstigere Ergebnis vom Arbeitgeber zu berücksichtigten. Auch die Bestimmungen beim Lohn- und Sozialdumping wurden verschärft. Neu ist das arbeitsrechtliche Entgelt maßgeblich, welches unter Beachtung der jeweiligen Einstufungskriterien nach Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag gebührt.