Handwerkerbonus

Das Bundesministerium für Finanzen hat auf Grund des schwachen Wirtschaftswachstums die Verlängerung des Handwerkerbonus bis zum 31.12.2017 bestätigt. Gefördert wird die Inanspruchnahme von Arbeitsleistungen eines befugten Unternehmers im Zusammenhang mit der Renovierung, Erhaltung und Modernisierung von Wohnraum im Inland.

Gefördert werden Maßnahmen bzw. Handwerkerleistungen die nach dem 01. Juni 2016 und vor dem 31. Dezember 2017 begonnen werden. Die Förderung beträgt 20% der Kosten und ist mit einem Maximalbetrag in Höhe von EUR 600,00 pro Förderungswerber und Jahr gedeckelt. In Summe sind dafür Fördermittel in Höhe von EUR 20 Mio vorgesehen. Gefördert wird, so lange Budgetmittel vorhanden sind.

Mit dem Handwerkerbonus sollen ausschließlich Arbeitsleistungen befugter Gewerbetreibender im Bereich der Wohnbaurenovierung, Wohnbauerhaltung und Wohnbaumodernisierung an Gebäuden gefördert werden. Zu den Arbeitsleistungen gehören die Arbeitszeit, Fahrt-, Planungs- oder Beratungsleistungen. Materialkosten oder Arbeiten an Außenanlagen sind von der Förderung nicht umfasst. Weiters muss der Wohnraum den eigenen Wohnzwecken des Förderungswerbers dienen. Der Handwerkerbonus kann nur von natürlichen Personen (durch den Eigentümer oder einen Mieter) beantragt werden. Der Nachweis für die Bezahlung der Handwerkerrechnung kann per Banküberweisung oder Barzahlung erbracht werden.

Die Formulare für die Antragstellung können im Internet unter www.handwerkerbonus.gv.at abgerufen werden.