GmbH: E-Gründung
Durch das Deregulierungsgesetz 2017 kann seit dem 01.01.2018 eine GmbH online über das Unternehmensserviceportal www.usp.gv.at gegründet werden. Die Vereinfachung betrifft nur Gesellschaften mit einer natürlichen Person als einzigen Gesellschafter, wobei dieser auch gleichzeitig der unternehmensrechtliche Geschäftsführer ist. Die Errichtungserklärung und die Firmenbuchanmeldung können mittels elektronischer Signatur (Bürgerkarte, Handysignatur) übermittelt werden.
Die physische Identifizierung des Gründers hat das zuständige Kreditinstitut zu übernehmen, bei welcher, nach der Kontoerrichtung, die Einlagen eingezahlt werden. Die Bankbestätigung der Einzahlung, eine Ausweiskopie und die Musterzeichnung müssen von der Bank an das Justizministerium im elektronischen Rechtsverkehr übermittelt werden.
Die vereinfachte GmbH Gründung erlaubt kein höheres Stammkapital als 35.000 Euro und auch keine Sachgründungen. Die Errichtungserklärung beinhaltet lediglich den Mindestinhalt laut GmbH-Gesetz. Daneben können nur noch ausgewählte Klauseln geregelt werden, wie über eine etwaige Gründungsprivilegierung oder über die Verteilung des Bilanzgewinnes, wenn diese von Jahr zu Jahr vorbehalten wird.