Gegen Sozialbetrug
Mit 01.01.2016 ist das neue Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz in Kraft getreten. Das Gesetz erläutert zunächst erstmals den Begriff Sozialbetrug. Bekämpft werden sollen demnach alle Verhaltensweisen, die zu einer Verletzung von Pflichten führen, die Dienstnehmern und Dienstgebern im Zusammenhang mit der Erbringung von Dienstleistungen auferlegt sind und die der Sicherung des Sozialversicherungsbeitrags- und des Steuer-aufkommens dienen.
Darunter fallen insbesondere das vorsätzliche Vorenthalten von Dienstnehmerbeiträgen, die Anmeldung einer Person zur Sozialversicherung in dem Wissen, dass die Beiträge nicht vollständig geleistet werden oder die Anmeldung von Personen zur Sozialversicherung ohne unselbständige Erwerbstätigkeit mit dem Vorsatz, Versicherungs- oder Sozialleistungen zu beziehen. Das Gesetz sieht zur Bekämpfung eine Behördenkooperation vor. Je Bundesland wird ein Sozialbetrugsbekämpfungs-beauftragter bestellt.
Neu wird auch eine Sozialbetrugsdatenbank geschaffen und ein gesonderter Beirat. Die Bezirksverwaltungs-, die Gewerbehörden, die Arbeitsinspektionen und das Arbeitsmarktservice werden zu Informationsstellen und die Finanzämter und die Gebietskrankenkassen zu Kooperationsstellen mit der Verpflichtung ua Verdachtsfälle möglichst frühzeitig zu melden. Vorgesehen ist auch der verpflichtende Einsatz von Risiko- und Auffälligkeitsanalyse-Tools.