FORG

Das Finanz-Organisationsreformgesetz (FORG) tritt ab 01.07.2020 in Kraft und wird die Finanzverwaltung neu organisieren. Ziel der Reform ist es, Kompetenzen zu bündeln, Doppelgleisigkeiten zu beseitigen und die fachliche Qualität zu erhöhen. Das neue FORG sieht keine Regelungen hinsichtlich der örtlichen Zuständigkeiten von Abgabenbehörden vor. Die Behörden sind für ganz Österreich zuständig. Mit der Reform gibt es nur mehr drei Abgabenbehörden des Bundes. Aus den bisher 39 Finanzämtern wird in Zukunft ein „Finanzamt Österreich“ mit 32 Dienststellen, wobei die Finanzämter Feldkirch und Bregenz zu einer Dienststelle zusammengelegt werden. Daneben wird es noch ein „Finanzamt für Großbetriebe“ geben (zuständig zB für Gewerbetriebe über 10 Mio € Umsatz, Stiftungen oder Unternehmensgruppen) und ein „Zollamt Österreich“. Als Dienststellen des Bundesministeriums für Finanzen werden neu das Amt für Betrugsbekämpfung (zuständig ua für Finanzstrafsachen und die Finanzpolizei) und der Prüfdienst für lohnabhängige Abgaben und Beiträge geschaffen. Durch den Wegfall der örtlichen Zuständigkeiten können zB Anträge, Steuererklärungen und sonstige Eingaben bei irgendeiner der Dienststellen des Finanzamtes Österreich eingebracht werden. Welche Dienststelle eine Eingabe in der Folge bearbeitet, wird durch eine interne Geschäftsverteilung der Finanzverwaltung festgelegt.