Fixkostenzuschuss Phase 2
Ab 16.9.2020 startet die zweite Phase des Fixkostenzuschusses. Die Phase 2 muss aber noch von der EU Kommission genehmigt werden. Wie in der Phase 1 werden je nach Höhe des Umsatzausfalls im Vergleich zu bestimmten Zeiträumen Prozentsätze der Fixkosten ersetzt. Für die Berechnung des Umsatzausfalls werden Quartale verglichen, die in der Phase 2 bis zum 1. Quartal 2021 reichen können.
Abweichend vom Quartalsvergleich können Anträge für bis zu maximal sechs Betrachtungszeiträume, die zeitlich zusammenhängen müssen, gestellt werden. Letzter Betrachtungszeitraum ist der 16.2.2021 bis 15.3.2021. Neu ist, dass bereits ab 30% (bisher 40%) Umsatzausfall ein Zuschuss gewährt wird.
Unternehmen mit einem Umsatz von weniger als 100.000,- € im letztveranlagten Jahr können einen pauschalen Zuschuss in Höhe von 30% des Umsatzausfalls beantragen. Die Fixkosten können neu – in Abhängigkeit vom Ausfall - bis zu 100% (bisher 75%) ersetzt werden. Zusätzlich zur Phase 1 können Leasingraten, Abschreibungen und endgültig frustrierte Aufwendungen abgerechnet werden. Aufgrund dieser Verbesserungen kann es daher überlegenswert sein, den endgültigen Antrag nach Phase 1 nicht sofort zu stellen, sondern den Günstigkeitsvergleich mit Phase 2 zu berechnen.