Fixkostenzuschuss
Es bleibt dabei, dass Anträge für Fixkostenzuschüsse für die Phase I und II bis 31.8.2021 gestellt werden können. Leider gibt es aktuell immer noch keine Richtlinien zum Antrag der Phase II. Die neuen EU Anforderungen zur Genehmigung dieser Phase II sind noch nicht endverhandelt. Voraussetzung für die Phase II soll nicht nur der Umsatzrückgang, sondern auch ein Gesamtverlust sein.
Dafür sollen aber die Verbesserungen bzw. Erleichterungen der neuen Phase in einem gesonderten Antrag auch für die Phase I möglich sein. Die FAQ (Fragen und Antworten zum Zuschuss, die von der Förderstelle COFAG zusammengestellt werden und auf deren Homepage veröffentlicht werden – www.fixkostenzuschuss.at) sind in der jeweils geltenden Fassung beim Antrag zu berücksichtigten. Die letzte Fassung stammt vom 1.10.2020.
Sicher scheint, dass, ohne einen sogenannten Anschlusszwang, Betrachtungszeiträume nach dem 16.6.2020 gewählt werden können, aber immer nur maximal sechs aus neun oder sogar zwölf Monaten (bis möglicherweise 30.6.2021). Da Anträge technisch nicht storniert werden können, und eine Änderung des Betrachtungszeitraums nur einmal möglich ist, sollte mit der Abgabe der letzten Tranche im Einzelfall abgewartet werden. Für die dritte und letzte Tranche beginnt die Antragsfrist nach Phase I ab dem 19.11.2020.