Finanzamtstichtag am 30. September
Am 30.09. dieses Jahres endet die Frist für mögliche Anträge auf Herabsetzung der Steuervorauszahlungen für das Jahr 2015. Die aktuellen Vorauszahlungsbescheide sollten daher mit dem laufenden Ergebnis und einer Prognose bis zum Jahresende der Höhe nach überprüft werden. Der Antrag ist formlos beim zuständigen Finanzamt einzubringen und entsprechend zu begründen. Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KG´s sind verpflichtet ihren Jahresabschluss bis spätestens neun Monate nach dem Bilanzstichtag in elektronischer Form beim zuständigen Firmenbuch einzureichen. Für den Regelbilanzstichtag 31.12.2014 läuft die Frist somit am 30.September 2015 ab. Wird diese Frist nicht eingehalten, verhängt das Firmenbuch der Gesellschaft und jedem Geschäftsführer eine Strafe.
Wer 2015 zumindest zeitweise gleichzeitig zwei oder mehrere lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen hat, die beim Lohnsteuerabzug nicht gemeinsam versteuert wurden (zB Firmenpension neben ASVG-Pension), oder neben dem Gehalt eine Unfallrente oder ein Sold bezogen hat, oder wer zu Unrecht Steuerfreibeträge ausgenützt hat, ist verpflichtet bis zum 30.09.2015 eine Arbeitnehmerveranlagung beim Finanzamt einzureichen.