Ferienjobs

Wieviel dürfen Kinder in den Ferien verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe und den Kinderabsetzbetrag zu verlieren. Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres dürfen ganzjährig beliebig viel dazu verdienen, ohne dass bei den Eltern die Familienbeihilfe und der Absetzbetrag gefährdet sind.

Kinder über 19 Jahre müssen darauf achten, dass das zu versteuernde Einkommen 15.000,- € nicht überschreitet. Das gilt unabhängig davon, ob das Einkommen in den Ferien oder außerhalb der Ferien erzielt wird. Für diese Grenze ist das jährliche Bruttoentgelt ohne 13. und 14. Gehalt nach Abzug von Sozialversicherungsbeiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen heranzuziehen.

Als Einkommen gelten, sämtliche der Einkommensteuer unterliegende, Einkünfte. Daher sind beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung oder sonstige Einkünfte zu berücksichtigen. Endbesteuerte Kapitalerträge sind hingegen nicht einzurechnen, genauso wie Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie steuerfreie Bezüge. Sollte das zu versteuernde Einkommen des Kindes 15.000,.- € übersteigen, wird die Familienbeihilfe um den übersteigenden Betrag vermindert und ist zurückzuzahlen.