Ferienjob

Wieviel dürfen Kinder in den Ferien verdienen, ohne den Anspruch auf die Familienbeihilfe zu verlieren. Der seit Anfang des Jahres geltende Familienbonus Plus (monatlich 125,- € bzw. 41,67 €) setzt den Bezug der Familienbeihilfe voraus. Um diesen Anspruch nicht zu verlieren, sind die Zuverdienstgrenzen zu beachten. Wobei Kinder bis zur Vollendung des 19. Lebensjahres ganzjährig beliebig viel dazu verdienen dürfen.

Bei Kindern in Ausbildung über 19 Jahren sollte das Jahreseinkommen von 10.000,- € nicht überschritten werden. Für diese Grenze ist das, nach dem laufenden Einkommensteuertarif zu versteuernde, Jahres-einkommen (nach Abzug von Sozialversicherungs-beiträgen, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen) heranzuziehen. Die Sonderzahlungen sind also nicht zu berücksichtigen. Für die Beurteilung, ob die Familienbeihilfe und der Familienbonus Plus zustehen, sind sämtliche, der Einkommensteuer unterliegende, Einkünfte heranzuziehen. Daher sind beispielsweise auch Einkünfte aus Vermietung oder sonstige Einkünfte zu berücksichtigen. Endbesteuerte Kapitalerträge sind nicht einzurechnen, genauso wie Lehrlingsentschädigungen, Waisenpensionen sowie steuerfreie Bezüge.