Familienbonus Plus
Ende Jänner wurde die ökosoziale Steuerreform 2022 vom Nationalrat beschlossen. Dadurch kam es auch zu Änderungen beim Familienbonus Plus. Der Familienbonus Plus ist ein Steuerabsetzbetrag der von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden kann. Er steht den Steuerpflichtigen für in der EU, EWR bzw. in der Schweiz lebende Kinder zu, wenn ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Für Kinder bis zum 18. Lebensjahr wird er von derzeit EUR 1.500 auf EUR 2.000 pro Kind (pro Jahr) erhöht. Für Kinder ab dem 18. Lebensjahr erfolgt eine Erhöhung von derzeit EUR 500 auf EUR 650 pro Kind (pro Jahr).
Der Familienbonus Plus kann vom Familienbeihilfenberechtigten, dem (Ehe)Partner oder von beiden beantragt werden. Bei getrenntlebenden Partnern ist eine Aufteilung vorgesehen, wenn der Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Die Berücksichtigung des Familienbonus Plus kann im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung beim Arbeitgeber (Formular E 30) oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung (Formular L 1k oder L 1k-bF) erfolgen. Für jedes Kind muss ein gesonderter Antrag eingereicht werden.
Für Niedrigverdiener, die nicht oder nur teilweise in den Genuss des Familienbonus kommen (weil sie keine Einkommensteuer bezahlen) wird der Kindermehrbetrag im Jahr 2022 auf EUR 350 und im Jahr 2023 auf EUR 450 angehoben. Auch die Anspruchsvoraussetzungen für den Kindermehrbetrag wurden gelockert. Beispielsweise wurden die bisherigen Ausschlusskriterien (z.B. Bezug von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe) gestrichen.