Familienbonus PLUS
Ab 01.01.2019 steht den Steuerpflichtigen für im Inland lebende Kinder bis zum 18. Lebensjahr der neue Familienbonus Plus in Höhe von EUR 125 pro Kind und Monat (bzw. 1500 EUR/Jahr) zu, wenn einen Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Bei volljährigen Kindern reduziert sich der Familienbonus auf € 41,68 pro Kind und Monat (bzw. 500 EUR/Jahr). Der Familienbonus ist als Absetzbetrag gestaltet und kann direkt von der Einkommensteuer in Abzug gebracht werden.
Bei Kindern die im EU/EWR-Raum bzw. in der Schweiz leben wird der Familienbonus indexiert (erhöht oder reduziert) und damit an das Preisniveau des Wohnsitzstaates angepasst. Für Kinder die in Drittstaaten leben (d.h. außerhalb der EU/EWR-Raum bzw. Schweiz) gibt es keinen Familienbonus. Im Bundesgesetzblatt vom 27.09.2018 wurden nun die Anpassungsfaktoren veröffentlicht mit denen die Indexierung erfolgt. Die höchsten Beträge ergeben sich dabei für die in der Schweiz lebenden Kinder (EUR 190 bis 18 Jahre bzw. EUR 63,35 über 18 Jahre pro Monat), die niedrigsten Sätze für in Bulgarien lebende Kinder (EUR 56,25 bis 18 Jahre bzw. EUR 18,76 über 18 Jahre pro Monat).
Im Bundesgesetzblatt wurde auch bestimmt, dass die gleichen Anpassungsfaktoren für den Alleinverdiener- bzw. Alleinerzieherabsetzbetrag, den Unterhaltsabsetzbetrag und den Kindermehrbetrag angewendet werden. Nachdem die Indexierung der Beträge von vielen Experten als EU-rechtlich bedenklich erachtet wird, kann davon ausgegangen werden, dass sich die Gerichte noch damit befassen werden.