Familienbonus Plus
Das Bundesministerium für Finanzen hat Anfang März den Gesetzesentwurf für den neuen Familienbonus Plus zur Begutachtung verschickt. Der Familienbonus ist ein Steuerabsetzbetrag in Höhe von 1500 Euro pro Jahr und steht ab dem Jahr 2019 für Kinder bis zum 18. Lebensjahr zu, wenn für sie ein Anspruch auf Familienbeihilfe besteht. Für volljährige Kinder soll der Bonus 500 Euro pro Jahr betragen (so lange die Familienbeihilfe bezogen wird).
Nachdem der Bonus als Absetzbetrag gestaltet ist, kann er maximal in Höhe der bezahlten Einkommensteuer in Abzug gebracht werden. Das bedeutet, dass der Familienbonus (bei einem Kind) ab einem monatlichen Bruttoeinkommen von rund 1700 Euro zu Gänze ausgeschöpft werden kann. Für geringverdienenden Alleinerzieher/innen oder Alleinverdiener/innen, deren Einkommensteuer unter 250 Euro liegt, ist eine Steuererstattung bis zu 250 Euro (sog. Kindermehrbetrag) vorgesehen.
Der Bonus kann vom Familienbeihilfenberechtigen, dem (Ehe-) Partner oder von beiden jeweils zur Hälfte beantragt werden. Bei getrennt lebenden Partnern ist eine Aufteilung 50/50 vorgesehen. Der Bonus kann im Rahmen der laufenden Lohnverrechnung durch den Arbeitgeber oder im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt werden.
Im Gegenzug zur Einführung des Familienbonus Plus sollen der derzeit geltenden Kinderfreibetrag in Höhe von 440 Euro und die steuerliche Abzugsfähigkeit der Kinderbetreuungskosten bis zum 10. Lebensjahr (max. 2300 Euro pro Kind und Jahr) zur Gänze entfallen.