Fahrtenbuch

In einem aktuellen Urteil wurde über die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch entschieden. Fahrtenbücher dienen als Voraussetzung für die Geltendmachung von Aufwendungen für Kraftfahrzeuge. Kraftfahrzeuge können steuerlich absetzbare Arbeitsmittel darstellen, wobei Dienstnehmer beachten müssen, dass Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit dem Pendlerpauschale abgegolten werden und Unternehmer den Anteil der Privatnutzung nachweisen müssen.
Damit ein Fahrtenbuch ein tauglicher Nachweis ist, muss es übersichtlich, inhaltlich korrekt, zeitnah und in geschlossener Form geführt werden. Sie müssen mit vertretbarem Aufwand auf ihre materielle Richtigkeit hin überprüfbar sein. Bei fehlenden Uhrzeitangaben und Kundennamen ist das Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß.
Eine Reisekostenabrechnung eines Dienstnehmers sollte beinhalten: Name, Beruf, Monat/Jahr, PKW, Seite, Datum der Riese, Beginn/Ende der Reise, Ausgangs- und Zielpunkt, Reiseziel/-zweck, Kilometerstand (Anfang bzw. Ende der Fahrt), Reisekosten wie sonstige Spesen und allfällige Reisekostenersätze des Arbeitgebers.