Fahrkarten für die Öffis
Der Ministerrat hat die Regierungsvorlage zum Abgabenänderungsgesetz 2022 verlautbart, die noch Anfang Juli 2022 im Nationalrat beschlossen werden soll. Darin sind auch zwei Regelungen zum Öffi-Tickets enthalten. Die Kostenübernahme durch den Arbeitgeber ist ja seit 1.7.2021 befreit, wenn die Karte zumindest am Wohn- oder Arbeitsort gültig ist. Neu soll im Gesetz geregelt werden, dass auch die Refundierung der vom Mitarbeiter gekauften Öffi-Tickets steuerbefreit sein soll.
Neu soll auch bei den Selbständigen ein Anreiz geschaffen werden, das Auto stehen zu lassen und mehr den öffentlichen Verkehr zu nutzen. Es soll eine gesetzliche Regelung kommen, nach dem Ausgaben für Wochen-, Monats- oder Jahreskarten für Massenbeförderungsmittel Betriebsausgaben sein können, soweit die Fahrten durch den Betrieb veranlasst sind.
Um den Privatanteil für den Unternehmer auszuscheiden und Aufzeichnungspflichten zu vermeiden, sieht die Vorlage eine neue Pauschalregelung vor. Ohne weiteren Nachweis können 50% der aufgewendeten Kosten für eine nicht übertragbare Karte der 2. Klasse für Einzelpersonen geltend gemacht werden. Aufpreise etwa für Familienkarten sollen nicht von der Pauschalregelung erfasst werden. Wer mehr Kosten geltend machen möchte, müsste mit einer Art „Umweltfahrtenbuch“ über betrieblich zurückgelegte Fahrten einen höheren Prozentsatz nachweisen. Vorsteuern für die Tickets gibt es bei der Pauschalregelung keine.