Förderungen

Zur finanziellen Unterstützung von Jungunternehmern wurde das „Neugründungs-Förderungsgesetz“ geschaffen. Gefördert werden Betriebsneugründungen die eine bisher nicht vorhandene betriebliche Struktur schaffen. Mit 1.1.2012 wurde diese Förderung verbessert.

Bei Vorliegen der Voraussetzungen entfallen verschieden Kosten, die bei der Gründung entstehen. Dies betrifft z.B. Stempelgebühren, Grunderwerbsteuer, Gerichtsgebühren oder die Gesellschaftsteuer.

Weiters entfällt bei den Lohnnebenkosten der Dienstgeberbeitrag, die Kommunalsteuer, Wohnbauförderungsbeiträge, Unfallversicherungsbeiträge sowie die Kammerumlage (gesamt rd. 6,8%). Die Befreiung von diesen Lohnnebenkosten ist in den ersten 3 Jahren der Neugründung möglich. Um die Förderungen in Anspruch nehmen zu können ist ein Antragsformular (NeuFÖ 1) erforderlich.

Weitere Förderungen können beim Austria Wirtschaftsservice (AWS), der Österreichischen Hotel- und Tourismusbank (ÖHT) sowie dem Land Vorarlberg beantragt werden. Wichtig ist dabei, dass die Förderanträge vor Beginn der Tätigkeiten eingereicht werden!