Förderung der E-Mobilität

Für die Jahre 2019 und 2020 steht das zweite E-Mobilitätspaket (das Förderungen für Private und Unternehmer vorsieht) zur Verfügung. Es hat ein Volumen von EUR 93 Mio und wird vom Bund sowie den Autoimporteuren finanziert. Die Einreichung für die Förderaktion ist seit 1.3.2019 online über die Kommunalkredit Public Consulting (www.umweltfoerderung.at) möglich.

Die Förderung beträgt EUR 1.500 pro Fahrzeug für reine Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeuge bzw. EUR 750 für Plug-In-Hybrid Fahrzeuge. Sie wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Voraussetzung ist, dass vom Autoimporteuer beim Kauf des Fahrzeugs ein E-Mobilitätsbonus gewährt wurde. Gefördert wird auch die Anschaffung von E-Motorrädern, E-Mopeds und E-Transporträdern. Bei E-Fahrzeugen entfällt auch die Normverbrauchsabgabe sowie die motorbezogene Versicherungssteuer.

Für Unternehmer besteht seit dem Jahr 2016 zusätzlich die Möglichkeit des Vorsteuerabzuges für E-Fahrzeuge. Auch für die Anschaffung einer betriebseigenen Ladestation kann die Vorsteuer in Abzug gebracht werden. Darüber hinaus entfällt bei E-Fahrzeugen (die von Mitarbeitern privat genutzt werden) der Kfz Sachbezug. Dies führt zu einer Reduktion der Lohnnebenkosten beim Dienstgeber und zu einer Erhöhung des Nettogehalts beim Dienstnehmer. Werden private E-Fahrzeuge des Dienstnehmers beim Dienstgeber unentgeltlich aufgeladen, liegt ebenfalls kein Sachbezug vor. Aus steuerlicher Sicht sprechen somit mehrere Gründe für einen Umstieg auf die Elektromobilität.