Ertragsteuerliche Änderungen – Ausblick 2023

Ab der Veranlagung 2023 wird die Grenze für die Kleinunternehmerpauschale von 35.000,- auf 40.000,- € angepasst. Zudem wird klargestellt, dass Einkünfte, die nicht von der Pauschalierung erfasst sind, keinen Einfluss auf diesen maßgeblichen Höchstbetrag haben. Die neuen Zinssätze aufgrund der schrittweisen Erhöhung der Leitzinssätze von der Europäischen Zentralbank werden sich auf die Höhe der Sozialkapitalrückstellungen in den Jahresabschlüssen auswirken. Aber nicht nur bei Rückstellungs- bzw. Forderungsbewertung, sondern auch im Rahmen von Finanzinstrumenten können erhöhte Zinsen Auswirkungen zeigen. Im Bereich der Lohnnebenkosten ist es möglich, den Dienstgeberbeitrag von derzeit 3,9% auf 3,7% zu senken. Eine Senkung ab dem 1.1.2023 ist allerdings nur möglich, wenn es dafür eine lohngestaltende Vorschrift gibt oder es innerbetrieblich für alle Dienstnehmer oder bestimmte Gruppen von Dienstnehmern festlegt wird. Diese Festlegung ist einseitig und formlos möglich. Ebenfalls per 1.1.2023 wird einheitlich der Unfallversicherungsbeitrag von derzeit 1,2% auf 1,1% herabgesetzt. Die Grenze für die Sofortabschreibung von geringwertigen Wirtschaftsgütern wird ab dem 1.1.2023 von derzeit 800,- auf 1.000,- € angehoben. Ab dem Jahr 2023 besteht wieder die Möglichkeit der Inanspruchnahme eines Investitionsfreibetrages. Der Freibetrag für zu einer zusätzlichen Abschreibung von 10% (bei klimafreundlichen Investitionen 15%).