Erleichterungen bei Registrierkassen

Der Ministerrat hat Mitte Juni einige Erleichterungen zur Registrierkassenpflicht beschlossen. Das Inkrafttreten der verpflichtenden technischen Sicherheitseinrichtungen (Manipulationsschutz) wird vom 01.01.2017 auf 01.04.2017 verschoben. Weiters soll die Registrierkassenpflicht für Alm-, Berg-, Schi- und Schutzhütten entfallen, wenn deren Umsätze nicht mehr als EUR 30.000 betragen. Auch für Umsätze außerhalb von festen Räumlichkeiten („Kalte Hände Regelung“) soll die Registrierkassenpflicht entfallen, wenn die Umsätze nicht mehr als EUR 30.000 betragen. Im Gegensatz zur bisherigen Regelung werden dabei nur noch die Umsätze außerhalb der festen Räumlichkeiten berücksichtigt. Bisher bezog sich die Grenze auf den Gesamtumsatz des Unternehmens.

Weitere Erleichterungen sind für Vereine und Körperschaften öffentlichen Rechts (z.B. Feuerwehren) vorgesehen. Vereinsfeste sollen bis zu einem Ausmaß von 72 Stunden (bisher 48 Stunden) von der Registrierkassenpflicht ausgenommen werden. Auch für kleine Vereinskantinen ist eine Ausnahme vorgesehen, wenn sie höchstens 52 Tage im Jahr geöffnet haben und nicht mehr als 30.000 EUR Umsatz erzielen.

Darüber hinaus soll die (bisher schädliche) Mitarbeit von vereinsfremden Personen im Rahmen des kleinen Vereinsfestes möglich werden ohne dass der Verein seine steuerlichen Begünstigungen verliert. Die legistische Umsetzung der Erleichterungen bleibt abzuwarten.