Erhöhung der Sportler:innenbegünstigung
06.03.2023
Um die ehrenamtliche Tätigkeit zu fördern und der hohen Inflation Rechnung zu tragen, hat der Nationalrat ab 1.1.2023 die pauschalen Reiseaufwandentschädigungen für Sportler:innen erhöht. Die von begünstigten Rechtsträgern gewährten steuer- und sozialversicherungsfreien Tagessätze betragen nunmehr EUR 120 (bisher EUR 60) und werden mit EUR 720 pro Monat (bisher EUR 540 pro Monat) begrenzt. Begünstigte Rechtsträger sind gemeinnützige Vereine und Verbände deren satzungsmäßiger Zweck die Ausübung oder Förderung des Körpersportes ist.
Gleichzeitig wurde eine jährliche Meldepflicht eingeführt. Der Verein/Verband hat sämtliche in einem Kalenderjahr ausbezahlten Reiseaufwandsentschädigungen für jeden Sportler:in, Schiedsrichter:in oder Sportbetreuer:in in ein amtliches Formular (L19) einzutragen und dem Finanzamt bis Ende Februar des Folgejahres (erstmals im Jahr 2024) zu übermitteln. Zu melden sind die ZVR Nummer und die Steuernummer des Vereines sowie Familien-, Vorname, Sozialversicherungsnummer der Empfänger:in und der Gesamtbetrag der ausbezahlt wurde.
Dadurch sind sämtliche Auszahlungen von steuerbefreiten pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen zu melden, wodurch sichergestellt wird, dass bei Sportler:innen, Schiedsrichter:innen und Sportbetreuer:innen, die für mehrere Vereine oder Verbände tätig sind, bei Überschreiten der monatlichen Höchstgrenzen eine Steuerpflicht ausgelöst wird. Übersteigen die pauschalen Reiseaufwandentschädigungen die Grenzwerte, sind nur die übersteigenden Beträge zu versteuern.