Erhöhung der NoVA
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) ist eine Zulassungssteuer die bei der Neuanschaffung eines Fahrzeuges anfällt. Im Jahr 2021 kommt es zu einer deutlichen Erhöhung des NoVA-Satzes als auch zu einer Ausweitung der betroffenen Fahrzeuge. Ab 1.7.2021 sind alle Kraftfahrzeuge zur Personen- und Güterbeförderung bis 3,5t Gesamtgewicht NoVA-pflichtig (inkl. Pick-Ups und leichte Nutzfahrzeuge mit LKW-Zulassung z.B. Transporter). Durch eine neue Berechnungsformel erhöht sich auch der Steuersatz. Der Höchststeuersatz steigt ab dem 1.7.2021 von bis zu 32% auf bis zu 50% und dann jedes Jahr um weitere 10% sodass ab dem 1.1.2024 die maximale NoVA bis zu 80% beträgt. Die NoVA kann auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen berechnet werden (www.finanz.at/kfz/nova). Für diese NoVA Erhöhung gibt es eine Übergangsregelung. Wird vor dem 1.6.2021 ein unwiderruflicher, schriftlicher Kaufvertrag abgeschlossen und erfolgt die Lieferung noch vor dem 31.10.2021 dann kann die bis zum 30. Juni 2021 geltende Rechtslage für die NoVA Berechnung herangezogen werden. Für Kraftfahrzeuge die aus dem übrigen Unionsgebiet nach Österreich eingeführt und zugelassen werden, ist jene Rechtslage anzuwenden, die im Zeitpunkt der erstmaligen Zulassung im übrigen Unionsgebiet gegolten hat. Ausgenommen von der NoVA Pflicht sind z.B. E-Fahrzeuge, Wasserstoff-Fahrzeuge oder Fahrzeuge von Menschen mit Behinderungen. Die Anschaffung von leichten Nutzfahrzeugen und stärker motorisierten Fahrzeugen ist vor dem 1.7.2021 noch deutlich billiger!