Energiekostenzuschuss für Firmen

Laut Medienberichten hat die Bundesregierung den Energiekostenzuschuss 2 für Unternehmen beschlossen. Außerdem wurde der Energiekosten-zuschuss 1 bis Ende Dezember verlängert. Für den Förderungszeitraum 4. Quartal 2022 soll es eine eigene Antragsphase geben und die Förderung von Dampf soll in der ersten Stufe neu hinzukommen.

Aufgrund der gedeckelten Energiepreise bzw auf Grund von längerfristigen Energieverträgen waren für den Energiekostenzuschuss 1 lediglich 7.000 Anträge beim AWS eingegangen. Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 1.2.2022 bis 30.9.2022 nicht mehr als 6.666,- € ausgemacht haben (und daher unter der Mindestgrenze von 2.000,- Zuschussbetrag liegen) sollen über einen Antrag beim Unternehmerserviceportal in ein Pauschalförderungs-modell kommen.

Der Energiekostenzuschuss 2 sieht pro Unternehmen für 2023 Zuschüsse von 3.000,- bis 150 Millionen Euro vor. Der Förderungszeitraum betrifft den Zeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023. Insgesamt gibt es 5 Förderstufen. In den ersten beiden Stufen bis zu einer Fördersumme von 4 Millionen Euro entfällt die Voraussetzung des Nachweises einer Mindestenergieintensität. Die Förderintensität wird in der Stufe 1 von 30 auf 60% verdoppelt und in der Stufe 2 von 30 auf 50% erhöht. Gefördert werden wie in der Stufe 1 unter anderem folgende Energieformen: Treibstoffe, Strom, Erdgas, Wärme/Kälte, Dampf und Heizöl. In den Stufen 3,4 sowie 5 gibt es weitere zusätzliche Kriterien.