Energiekostenpauschale
Die Energiekostenpauschale soll Kleinst- und Kleinunternehmer bei der Bewältigung der hohen Energiekosten unterstützen. Sie ist eine Pauschalförderung, beträgt zwischen EUR 110 und EUR 2.475 und ist abhängig von der Branche und dem Jahresumsatz. Antragsberechtigt sind Gewerbebetriebe die eine Betriebsstätte in Österreich und Umsätze (im Jahr 2022) zwischen EUR 10.000 und EUR 400.000 haben. Die Anträge können seit Anfang August bis zum 30. November 2023 gestellt werden. Die Auszahlung soll spätestens bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen.
Ausgenommen von der Förderung sind z.B. öffentliche Unternehmen, freie Berufe sowie Unternehmen aus den Sektoren Energie, Finanz und Versicherungswirtschaft. Die Richtlinien sowie die wichtigsten Fragen und Antworten für die Anträge können unter www.energiekostenpauschale.at abgerufen werden.
Die Antragstellung erfolgt über das Unternehmensserviceportal (USP), Abwicklungsstelle ist die österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG). Für die Antragstellung ist eine Handysignatur oder eine ID Austria sowie die ÖNACE Branchenkennzahl erforderlich. Diese Branchenkennzahl kann im USP abgerufen werden.
Die Förderung muss vom Unternehmer selbst beantragt werden – beratende Berufe (z.B. Steuerberater) können das Ansuchen nicht stellvertretend für ihre Klienten einreichen. Dokumente, Belege, Nachweise der Energieintensität oder Steuerunterlagen müssen nicht vorgelegt werden. Leider ist die Antragstellung über das USP für Kleinst- und Kleinunternehmer ohne EDV Kenntnisse sehr kompliziert.