Ende der Frist für die Investitionsprämie
27.02.2023
Per 28.2.2023 endet die Frist im Rahmen der Förderung der „aws Investitionsprämie“ für Förderanträge mit einem Investitionsvolumen von unter 20 Millionen Euro. Mit diesem Datum endet der sogenannte Investitionsdurchführungszeitraum, nachdem die Investitionen bis dahin bezahlt und in Betrieb genommen sein müssen.
Eine Verlängerung dieser Zeiträume ist ausnahmslos nicht möglich. Pro Förderzusage kann nur eine Endabrechnung durchgeführt werden. Durch die 3-Monatsfrist ist somit der letztmögliche Tag der Abrechnungsvorlage der 31.5.2023. Eine Förderungszusage kann auch storniert werden.
Nach den neuesten Richtlinien zur Abrechnung beim aws Fördermanager ist es nicht schädlich, wenn auch andere nicht förderfähige Positionen auf den bezahlten Rechnungen enthalten sind (wenn zum Beispiel nur Teile eines Gebäudes gewerblich genutzt werden und daher nur anteilig die Prämie geltend gemacht werden kann). Förderfähig sind aber nur jene Investitionen, bei denen vor dem 31.5.2021 die sogenannte erste Maßnahme (zB Bestellung) gesetzt wurde.