Elektronisch gemeldet bis Ende Februar

Bis Ende Februar 2017 müssen bestimmte Zahlungen, welche im Jahr 2016 getätigt wurden, elektronisch an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Die elektronische Übermittlung erfolgt über ELDA (www.elda.at) bzw. die ÖSTAT (Statistik Austria).

Der Jahreslohnzettel muss an das Finanzamt oder den Krankenversicherungsträger übermittelt werden. Vergütungen an bestimmte Personengruppen (die außerhalb eines Dienstverhältnisses bezahlt werden) müssen an das zuständige Finanzamt gemeldet werden. Dazu gehören z.B. Provisionen an Bausparkassen- bzw. Versicherungsvertreter, Honorare an Vortragende, Vergütungen an Aufsichtsräte bzw. Stiftungsvorstände oder freie Dienstnehmer. Dem Auftragnehmer ist eine gleichlautende Mitteilung auszuhändigen, die er in seiner Steuererklärung gesondert auszuweisen hat. Auch Schwerarbeitstätigkeiten müssen an die zuständigen Krankenversicherungsträger gemeldet werden. Die Erbringung von Schwerarbeit ermöglicht die Inanspruchnahme einer Schwerarbeitspension. Zur Beurteilung der Schwerarbeit wurde vom Ministerium eine Liste mit jenen Berufen veröffentlicht, bei denen eine Schwerarbeit angenommen wird. Darunter fallen z.B. BäckerIn, DachdeckerIn, BodenlegerIn aber auch Kellnerinnen oder Köchinnen.

Meldepflichtig sind auch Zahlungen in das Ausland für bestimmte im Inland erbrachte Dienstleistungen. Dies betrifft z.B. Vermittlungs- bzw. Beratungsleistungen über EUR 100.000. Wird diese Meldepflicht vorsätzlich verletzt, drohen Strafen bis zu EUR 20.000.