Einzelfragen zum Reparaturbonus
Der Reparaturbonus ist eine Förderung des Klimaschutzministeriums für die Reparatur von elektrischen und elektronischen Geräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Den Bonus bekommen Privatpersonen mit Wohnsitz in Österreich, welche Geräte, die mit Netzkabel, Akku, Batterie oder Solarmodulen betrieben werden, bei Partnerbetrieben reparieren lassen.
Die entsprechende Verordnung enthält eine vollständige Liste der förderungsfähigen Geräte. Ausgenommen ist die Reparatur von PKW´s, Hybrid- und Elektroautos, Geräten, die für die Inbetriebnahme nicht erneuerbarer Energiequellen benötigt werden, Geräte, die Strom produzieren und nicht durch Strom betrieben werden, Leuchtmittel und Waffen. Pro Gerät erhält man einen Bon, sobald dieser eingelöst wurde, kann ein neuer Bon für ein anderes Gerät beantragt werden.
Die Förderung beträgt 50% der Bruttokosten, jedoch höchstens 200,- € pro Gerät bzw 30,- € pro Kostenvoranschlag. Dafür muss auf www.reparaturfonds mit Eingabe weniger persönlicher Daten oder direkt bei der Kommunalkredit Public Consulting ein Bon ausgedruckt werden. Bei Bezahlung wird der Bonus von der Rechnung abgezogen. Die Möglichkeit besteht bis zum Jahr 2026 bzw solange, bis die zur Verfügung gestellten Budgetmittel von 130 Mio € aufgebraucht sind.