Digitalsteuer
Die EU-Kommission hat einen Vorschlag für eine Richtlinie zum gemeinsamen System einer Digitalsteuer ausgearbeitet. Dabei soll es sich um eine Verbrauchsteuer handeln. Laut dem Vorschlag wird eine Digitalsteuer in Höhe von 3% auf die Erbringung bestimmter digitaler Dienstleistungen festgesetzt, die innerhalb der Europäischen Union erwirtschaftet werden.
Der Ort der Besteuerung soll bei dieser Abgabe dort liegen, wo die Wertschöpfung erfolgt. Nachdem diese maßgeblich von den Aktivitäten des Nutzers abhängen, sind die Erträge dort steuerbar, wo der Nutzer ansässig ist. Die Ansässigkeit im Zeitpunkt des Zugriffs wird anhand der einmaligen IP-Adresse des Netzwerkgeräts oder anhand anderer Methoden der Geolokalisierung (zB Gobal Positioning System GPS) bestimmt.
Laut Kommission müsste die Abgabe in dem EU-Staat bezahlt werden, in dem beispielsweise eine Online Werbung angesehen wird, ein Vermittlungsdienst genutzt wird (zB AirBnB) oder Nutzerdaten verwertet werden (zB Facebook). Die Richtlinie enthält auch Bestimmungen zur Aufteilung der Steuern zwischen den Mitgliedsstaaten. Für die Abfuhr der Digitalsteuer soll der Steuerpflichtige nur eine einzige Anlaufstelle in einem Mitgliedsstaat für die gesamten Umsätze in der EU haben (One-Stop-Shop). Die Umsetzung in Österreich wäre im Rahmen eines eigenen Steuergesetzes vorzunehmen.