Digitales Plattformen-Meldepflichtgesetz
17.04.2023
Das Digitale Plattformen-Meldepflichtgesetz führt für digitale Plattformenbetreiber unter bestimmten Voraussetzungen zur Pflicht, anbieterbezogene Informationen zu erheben, zu überprüfen und den staatlichen Behörden zu melden. Ziel des Gesetzes ist, die Transparenz im Steuerbereich zur Vermeidung von Steuerdelikten in der EU zu erweitern. Betreiber solcher Plattformen müssen erstmals im Jahr 2023 Informationen über Verkäufer für das Jahr 2023 melden.
Der Begriff des Betreibers ist dabei sehr weit gefasst und inkludiert jegliche Software, einschließlich Websites und Apps, die es Verkäufern ermöglicht, mit anderen Nutzern in Verbindung zu stehen, um direkt oder indirekt eine relevante Tätigkeit für diese Nutzer auszuüben. Die Informationen sind jeweils bis zum 31. 1. des Folgejahres an die Finanzverwaltungen zu liefern.
Das Gesetz enthält genaue Bestimmungen was gemeldet werden muss. Zu melden ist u. a. der Name, die Anschrift des Sitzes und die Steueridentifikationsnummer des meldenden Plattformbetreibers. Hinsichtlich der Meldungen über die meldepflichtigen Anbieter wird in natürliche Personen und sonstige Rechtsträger unterschieden. Die neue Vorschrift enthält auch sehr hohe Geldstrafen für eine Verletzung der Meldepflicht (Geldstrafen bis zu 200.000 Euro). Eine strafbefreiende Selbstanzeige ist ausgeschlossen.