Die Steuertipps zum Jahresende für Betriebe

Unternehmer sollten vor dem Jahresende ihre steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten nochmals überprüfen. Ein paar Hinweise dazu:

Gewinnfreibetrag: Natürliche Personen können den Gewinnfreibetrag in Höhe von 13% (max. 45.350,- pro Jahr) in Anspruch nehmen. Der Grundfreibetrag (max. 3.900,-) steht allen zu. Voraussetzung für einen darüber hinaus gehenden Freibetrag ist, dass Investitionen in begünstigte Wirtschaftsgüter getätigt werden. Dazu gehören abnutzbare körperliche Wirtschaftsgüter mit einer Nutzungsdauer von mind. vier Jahren (z.B. Maschinen) aber auch bestimmte Wertpapiere (Wohnbauanleihen) mit einer Laufzeit von 4 Jahren. Um den Freibetrag optimal zu nutzen, sollte der voraussichtliche Gewinn des Jahres 2014 berechnet und heuer noch investiert werden.

Spenden: Spenden aus dem Betriebsvermögen an begünstige Institutionen (z.B. an Forschungseinrichtungen, Museen oder Katastrophenschäden) sind steuerlich absetzbar. Die Spenden können bis zu einer Höhe von 10% des Gewinnes des laufenden Jahres abgesetzt werden – sie müssen jedoch bis spätestens 31.12.2014 geleistet werden.

Energieabgabenvergütung: Produktionsbetriebe können sich die bezahlte Energieabgabe teilweise zurück erstatten lassen. Der Antrag für das Jahr 2009 kann noch bis zum 31.12.2014 gestellt werden.