Coronahilfsfonds
Die Regierung hat mit dem Corona Hilfs-Fonds ein weiteres Maßnahmenpaket zur Unterstützung österreichischer Unternehmen geschnürt. Er soll zur Deckung des Liquiditätsbedarfes dienen und umfasst zwei Instrumente:
Garantien/Direktkredite: Unternehmer die von den COVID Maßnahmen besonders betroffen sind und Liquiditätsprobleme haben können staatlich besicherte Kredite (in Höhe von bis zu 3 Monatsumsätzen) in Anspruch nehmen. Sie haben eine Laufzeit von 5 Jahren. Beantragt und abgewickelt werden diese Kredite über die Hausbank. Nicht finanziert werden dürfen mit diesen Mitteln Umschuldungen bestehender Kredite oder Investitionen. Darüber hinaus gibt es Einschränkungen bei Bonuszahlungen und Gewinnausschüttungen.
Fixkostenzuschuss: Für Unternehmen die behördlich geschlossen wurden oder einen Umsatzrückgang von mind. 40% erleiden sind nicht rückzahlbare Zuschüsse für die angefallenen Fixkosten vorgesehen. Darunter fallen z.B. Mieten, Strom, Gas, Telekomunikation, Versicherungsprämien, Zinsen, Leasingraten und betriebsnotwendige vertragliche Zahlungsverpflichtungen. Die Unternehmer müssen aber alle zumutbaren Maßnahmen setzen, um Arbeitsplätze zu erhalten und die Betriebskosten möglichst zu reduzieren. Die Zuschüsse betragen (je nach Höhe des Umsatzrückganges) zwischen 25% und 75% der Fixkosten. Die Registrierung des Antrages ist bis 31.12.2020 über das Online-Tool des AWS möglich. Nach Ende des Wirtschaftsjahres und Feststellung des Schadens erfolgt die Auszahlung über die Hausbank.