Bonus wird abgeschafft

Die Bundesregierung hat eine „Redimensionierung“ des im Jahr 2017 eingeführten Beschäftigungsbonus beschlossen. Dadurch können solche Anträge nur noch bis zum 31.01.2018 gestellt werden. Für das zeitgerechte Einlangen der Anträge ist das Absenden im aws-Fördermanager erforderlich. Dies gilt sowohl für Erstanträge als auch für Nachmeldungen von zusätzlichen Beschäftigungsverhältnissen.

Durch den Beschäftigungsbonus bekommen Unternehmer die seit dem 01.07.2017 zusätzliche Arbeitsplätze schaffen, 50% der bezahlten Lohnnebenkosten für die Dauer von 3 Jahren ersetzt. Darunter fallen z.B. die Dienstgeberbeiträge zur Sozialversicherung, der IESG-Zuschlag, der Wohnbauförderungsbeitrag, die Mitarbeitervorsorge, der Dienstgeberbeitrag zum FLAF, der Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag sowie die Kommunalsteuer.

Voraussetzung ist, dass die zusätzlich beschäftigte Person entweder arbeitslos gemeldet ist, den Job wechselt oder aus einer österreichischen Ausbildungsstätte kommt. Es muss sich um ein vollversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis handeln, das zumindest 4 Monate ununterbrochen besteht. Die Anträge können über den Austria Wirtschaftsservice (aws) (www.beschäftigungsbonus.at) eingebracht werden.

Ersatzarbeitskräfte sollen aber weiterhin (auch nach dem 31.01.2018) über den aws-Fördermanager erfasst werden können, da es sich hierbei um eine Nachfolge von bereits beantragten Arbeitnehmern (die vorzeitig ausgeschieden sind) handelt. Die Detailfragen dazu sind allerdings noch offen.