BMF Info zur Teuerungsprämie

Das Bundesministerium für Finanzen (BMF) hat ganz aktuell in der Aussendung 27 Anfragebeantwortungen zur Teuerungsprämie auf der Homepage des Ministeriums unter www.bmf.gv.at veröffentlicht. Die steuerfreie Teuerungsprämie beträgt bis zu 3.000,- € jährlich pro Mitarbeiter und kann in den Jahren 2022 und 2023 gänzlich abgabenfrei (Lohnsteuer, Sozialversicherung, Lohnnebenkosten) ausgezahlt werden.

Nach Ansicht der BMF Info kann die zusätzliche Zahlung bis 2.000,- € auch nur an einzelne Mitarbeiter ausgezahlt werden. Auch geringfügig Beschäftigte können die maximale Höhe der Prämie erhalten. Das Ausmaß der Arbeitszeit (Vollzeit oder Teilzeit) hat auch keine Auswirkungen. Sogar ausscheidende Dienstnehmer anlässlich einer einvernehmlichen Auslösung des Dienstverhältnisses oder karenzierte Mitarbeiter bzw Dienstnehmer ohne Entgeltanspruch können belohnt werden.

Die Abgabenfreiheit für 2.000,- € gilt ohne weitere Voraussetzungen. Die restlichen 1.000,- können dann abgabenfrei ausbezahlt werden, wenn zumindest eine arbeitsvertragliche Einzelvereinbarung getroffen wird und die Zahlung sich entweder an alle Mitarbeiter oder an eine sachlich differenzierte Gruppe von Mitarbeitern richtet. Weitere Antworten regeln ua dass die Prämie auch in mehreren Teilbeträgen oder in Gutscheinen entrichtet werden kann und auch das Spannungsverhältnis zu anderen Prämien und der nicht erlaubten Bezugsumwandlung.