Bewertung von Sachzuwendungen
Unternehmer beziehen Wirtschaftsgüter regelmäßig zu günstigeren Preisen als Endverbraucher, insbesondere bei Wirtschaftsgütern, mit denen sie handeln. Wenn ein Unternehmer also aus seinem Betriebsvermögen spendet, stellt sich die Frage, welchen Preis ein Unternehmer steuerlich zum Abzug bringen darf? Die Einkommensteuerrichtlinien fordern bei den Sachzuwendungen eine Orientierung am Einkaufspreis. Das Ziel des Gesetzgebers war aber, Unternehmer dazu zu motivieren, ihre Waren zu spenden und entgangene Gewinne steuermindernd anzusetzen. Es kann stets der gemeine Wert als Betriebsausgabe steuerlich geltend gemacht werden. Der gemeine Wert ist der marktübliche Verkehrswert.
Entscheidend ist, dass die Waren dem Betriebs-vermögen des Unternehmens angehören. Es ist unerheblich, ob die gespendeten Wirtschaftsgüter selbst hergestellt oder vom Unternehmen eingekauft wurden. Der Spendenabzug ist allerdings in Höhe von 10% des Jahresgewinns limitiert. Im Zusammenhang mit einer Katastrophenhilfe besteht diese Grenze nicht. Leider mindert die Umsatzsteuer die Spendenmotivation. Der Unternehmer muss die Spenden der Umsatzsteuer unterziehen.