Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping

Mit dem 01.01.2017 ist das neue Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) in Kraft getreten. Der Gesetzgeber hat die bisher bestehenden Bestimmungen zur Strafbarkeit der Unterentlohnung von Arbeitnehmern in ein eigenes Gesetz ausgegliedert.

Neben diesen Bestimmungen enthält die Norm auch arbeitsrechtliche Grundlagen für Mindestlöhne bei Entsendungen. Wenn ein Arbeitnehmer eine Leistung in Österreich erbringt, muss zuerst geprüft werden, welche Rechtsordnung zur Anwendung kommt. Grundsätzlich unterliegen Arbeitsverträge dem Recht jenes Staates, in dem oder von dem aus der Arbeitnehmer gewöhnlich seine Arbeit verrichtet. Damit es nicht zu Verzerrungen des Arbeitsmarktes kommt, sind bei Entsendungen und bei grenzüberschreitenden Arbeitskräfteüberlassungen aber österreichische Mindestlohnansprüche einzuhalten.

Innerhalb der Entsendungen gibt es Ausnahmen, die in einem Katalog festgelegt sind. So findet das Gesetz ua dann keine Anwendung, wenn bestimmte Tätigkeiten von geringem Umfang und kurzer Dauer in Österreich erbracht werden oder innerhalb eines Konzerns. Ergänzt wird das Gesetz durch Haftungsbestimmungen und Regelungen zur Rechtsdurchsetzung in anderen Staaten. Neu sind auch die Bestimmungen für die Entsendemeldungen und die dafür bereitzuhaltenden Unterlagen.