Begleitende Kontrolle

Bisher war es so, dass die Finanzbehörden in regelmäßigen Abständen bei Unternehmen Betriebsprüfungen durchgeführt haben. Dabei wurden mitunter oft Jahre zurückliegende Sachverhalte geprüft. Mit dem jetzt beschlossenen Jahressteuergesetz wurde die Bundesabgabenordnung (BAO) so geändert, dass als Alternative zur klassischen Betriebsprüfung eine freiwillige begleitende Kontrolle (Horizontal Monitoring) für Unternehmen eingeführt wird. Der Fiskus hat zum einen für die Prüfungen nicht mehr die personellen Ressourcen und möchte zum anderen die Rechts- und Planungssicherheit für Abgabenpflichtige als Serviceleistung stärken. Einen Antrag auf begleitende Kontrolle können aber neben Privatstiftungen nur Unternehmen mit mehr als 40 Millionen Euro Umsatz stellen. Daneben muss ein durch einen Wirtschaftsprüfer bzw. Steuerberater überprüftes internes Steuerkontrollsystem in Verbindung mit einer erweiterten Offenlegungspflicht im Unternehmen eingeführt werden. Die Details zu diesem Kontrollsystem müssen durch Verordnung erst geregelt werden. Es ist zu erwarten, dass Software-Hersteller Programme mit einer Art Filterfunktion, beispielsweise die Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben, laufend prüfen. In der BAO ist jedenfalls neu geregelt, wann ein Unternehmen sich als steuerlich zuverlässig erwiesen hat. Nur wenn das „Verhalten“ anhand dieser Kriterien in den letzten 5 Jahren entsprechend war, wird der Antrag mit einem positiven Bescheid erledigt.