Ausweg für "Abschleicher"

Der Nationalrat hat Anfang Juli (gemeinsam mit der Steuerreform) das Kapitalabfluss Meldegesetz beschlossen. Dabei wurde in letzter Minute eine Ergänzung mitbeschlossen, die auch eine Meldungsverpflichtung von Kapitalzuflüssen aus der Schweiz und Liechtenstein beinhaltet. Diese Maßnahme ist die Reaktion darauf, dass Österreich mit seinen Gruppenanfragen in der Schweiz und Liechtenstein abgeblitzt ist. Österreichische Banken sind nun verpflichtet, Kapitalzuflüsse über EUR 50.000,- aus der Schweiz für den Zeitraum zwischen dem 01.07.2011 bis 31.12.2012 und aus Liechtenstein für die Jahre 2012 und 2013 an die österreichische Finanz zu melden. Diese Meldungen müssen bis spätestens 31.12.2016 erfolgen. Unter diese Regelung fallen insbesondere Konten und Depots von natürlichen Personen und liechtensteinischen Stiftungen.

Steuerpflichtige die von dieser Regelung betroffen sind haben die Möglichkeit, die Kapitalzuflüsse durch eine anonyme Einmalzahlung in Höhe von 38% nachzuversteuern. Die Bank muss dazu schriftlich und unwiderruflich bis 31.03.2016 beauftragt werden. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit eine Selbstanzeige zu erstatten. Bei der Erstattung einer Selbstanzeige ist ein Strafzuschlag in Höhe von 5% bis 30% (abhängig von der Höhe der Steuernachzahlung) vorgesehen. Die Selbstanzeige ist dann zu empfehlen, wenn die Steuernachzahlung samt Strafzuschlag geringer ist als die Einmalzahlung in Höhe von 38%. Dies sollte für jeden Einzelfall geprüft werden.