Ausgaben für Literatur
Eine Lehrerin mit den Fächern Englisch und Italienisch kaufte diverse Bücher, die sie als Fachliteratur im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung steuerlich geltend machte. Die Pädagogin war an einer BAKIP angestellt sowie als externe Lektorin an einer Universität beschäftigt. Sie erwarb diese Bücher, da sie in den Bibliotheken nicht verfügbar waren und im Unterricht verwendet wurden.
Das Finanzamt und auch das angerufene Bundesfinanzgericht ließen den Steuerabzug nicht zu. Nach dem Einkommensteuergesetz besteht für gemischt veranlasste Aufwendungen ein Abzugsverbot. Es soll vermieden werden, dass Steuerpflichtige aufgrund ihres Berufs eine Verbindung zwischen beruflichen und privaten Interessen herbeiführen und Aufwendungen der privaten Lebensführung steuerlich abzugsfähig machen.
Die Bücher wie zum Beispiel: „Ghost World“ von Daniel Clowes, „Die Heimatlosen“ von Paco Roca“, „Stitches“ von David Small, „On The Road“ von Jack Kerouac, „To Kill A Mockingbird“ von Harper Lee, „Into The Wild“ von John Krakauer, „Life Of Pi“ von Yann Martel lassen sich als Literatur von allgemeinem Interesse nicht einwandfrei in einen beruflichen bzw. privat veranlassten Teil trennen.