Ausfallbonus Covid 19
Als Reaktion auf die Verlängerung des harten Lockdowns hat das Bundesministerium für Finanzen mit dem Ausfallbonus eine neue COVID-19 Hilfe bekannt gegeben. Durch diesen Ausfallbonus soll den durch die Corona Krise besonders betroffenen Unternehmen eine Liquiditätshilfe bis zum Ende der Pandemie zur Verfügung gestellt werden.
Antragsberechtigt sollen alle Unternehmen sein (nicht nur behördlich geschlossene Betriebe) die einen Umsatzausfall von mehr als 40% im Vergleich zum jeweiligen Monatsumsatz des Jahres 2019 haben. Somit erhalten auch jene Betriebe den Ausfallbonus, die im November und Dezember 2020 den Lockdown-Umsatzersatz mangels direkter Betroffenheit nicht beantragen konnten.
Der Ausfallbonus beträgt (je nach Höhe des Umsatzausfalls) bis zu 30% des Vergleichsumsatzes des Jahres 2019 und besteht zu einer Hälfte aus dem Ausfallbonus und zur anderen Hälfte aus einem (optionalen) Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss 800.000. Dadurch soll zeitnah und unbürokratisch die Liquidität der betroffenen Unternehmen verbessert werden. Da der Ausfallbonus an den Fixkostenzuschuss gebunden ist, besteht die Verpflichtung den Fixkostenzuschuss bis Jahresende zu beantragen.
Der Ausfallbonus ist mit EUR 60.000 pro Monat gedeckelt und kann immer ab dem 16. des Folgemonats (erstmalig ab 16.2.2021) über Finanzonline beantragt werden. Die gesetzlichen Regelungen und Richtlinien sind noch in Ausarbeitung. Darüber hinaus wurde der EU Beihilfendeckel in Höhe von EUR 800.000 auf 1,8 Mio angehoben.