Arbeits- und Sozialversicherungsrecht
05.03.2012
Mit 1. Jänner sind einige Neuerungen im Bereich des Arbeits- und Sozialversicherungsrechts in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:
- Stelleninserate: Bei Stelleninseraten muss auch das Entgelt angegeben werden. Die Nichtbeachtung dieser Angabe führt zu einer Strafe von bis zu EUR 360. Beim erstmaligen Verstoß gibt es eine Ermahnung durch die Bezirksverwaltungsbehörde.
- Verzugszinsen ASVG: Die Verzugszinsen des allgemeinen Sozialversicherungsgesetztes wurden auf 8,88% angehoben. Dieser Zinssatz wird auf alle Rückstande die im Jahr 2012 festgestellt werden angewandt.
- Kinderbetreuungsgeld (KBG): Die Zuverdienstgrenze beim einkommensabhängigen KBG wurde von EUR 5.800 auf EUR 6.100 erhöht. Bei Selbständigen wird der Gewinn um eine 30%ige Pauschale für Sozialversicherungsbeiträge erhöht. Weitere Änderungen gibt es bei den Anspruchsvoraussetzungen und bei der Berechnung des Tagessatzes.
- Bildungskarenz: Für die Inanspruchnahme der Bildungskarenz muss die Beschäftigung mindestens 6 Monate dauern. Die Bildungskarenz kann maximal für 2 Monate in Anspruch genommen werden.