Antragslose Arbeitnehmerveranlagung

Wer bis Ende Juni 2017 keine Arbeitnehmerveranlagung für 2016 eingereicht hat, für den wird unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen eine antragslose Arbeitnehmerveranlagung durchgeführt. In den Genuss dieser automatischen Steuergutschrift werden diejenigen kommen, bei denen aus der Aktenlage anzunehmen ist, dass sie nur lohnsteuerpflichtige Einkünfte bezogen haben und keine weiteren Abzugsposten geltend machen werden. Sollte nach Ablauf von zwei Jahren nach dem Veranlagungszeitraum noch keine Steuerveranlagung erfolgt sein, wird im Fall einer Steuergutschrift von Amts wegen immer eine antragslose ArbeitnehmerInnen-veranlagung durchgeführt.

Gegen die automatische Veranlagung kann innerhalb von fünf Jahren nach Ablauf des betreffenden Veranlagungsjahres eine Steuererklärung L1 eingebracht werden. Bezieher von Ruhebezügen, die auf Grund ihrer geringen Pension keine Lohnsteuer gezahlt haben, erhalten auf Grund der antragslosen Arbeitnehmerveranlagung automatisch in der zweiten Jahreshälfte einen Teil ihrer Sozialversicherungsbeiträge zurück – maximal 110 Euro. Dies betrifft all jene, die 2014 und 2015 keine Erklärung abgegeben haben und aus der Steuerberechnung ein Guthaben zu erwarten haben. Die Pensionisten müssen nur das Infoschreiben, das Ihnen im Juli zugesendet wird, beantworten und die aktuelle Kontonummer angeben.