Aktuelles aus der Umsatzsteuer
Im April und Mai 2016 sind einige umsatzsteuerliche Neuerungen in Kraft getreten. Ein kurzer Überblick:
• Fotobücher: Aufgrund einer Durchführungsverordnung (EU) sind Fotobücher aus Papier nicht mehr als Bücher, sondern als Fotografien einzuordnen. Begründet wird dies damit, dass Fotobücher nicht vorwiegend zum Lesen bestimmt sind, auch wenn gelegentlich Kurztexte bei den Fotos zur Erläuterung von Aktivitäten, Veranstaltungen oder abgebildeten Personen vorkommen. Aufgrund dieser Durchführungsverordnung unterliegen Fotobücher nicht mehr dem ermäßigten Steuersatz von 10%. Ab dem 01.04.2016 müssen Fotobücher mit 20% versteuert werden.
• Beherbergung: Seit 1.5.2016 gilt für die Beherbergung in eingerichteten Wohn- und Schlafräumen sowie für die Vermietung von Grundstücken für Campingzwecke ein Steuersatz von 13% (bisher 10%). Diese Neuregelung gilt nicht für die Vermietung zu Wohnzwecken, welche weiterhin mit 10% versteuert werden. Der Unterschied zwischen diesen beiden Leistungen besteht darin, dass bei der Beherbergung auch gewisse Nebenleistungen (z.B. Reinigung der Zimmer) erbracht werden.
• Theater und Museen: Seit 01.05.2016 unterliegen Umsätze mit dem Betrieb von Theater, Musikaufführungen, Museen, botanischen bzw. zoologischen Gärten und Naturparks dem Steuersatz von 13% (bisher 10%).