Achtung - Fristen

 

Achtung, bei den Corona Hilfsmaßnahmen sind Fristen zu beachten. Beim sogenannten Ausfallbonus kann der Antrag für Jänner 2021 über Finanzonline ab dem 16. des Folgemonats gestellt werde, aber nur bis zum 15. des drittfolgenden Monats. Für den Antrag müssen die Umsätze dieses Monats zuerst ermittelt werden. Diese kurze Frist ist besonders von Unternehmen zu beachten, die die Buchhaltung nur im Quartal aufbuchen.

Für die erstmalige Beantragung des Ausfallsbonus für November und Dezember 2020 gelten die Fristen wie für den Jänner 2021. Ab dem Februar 2021 und den Folgemonaten gilt wieder die 3-Monatsfrist. Der nachträglich geschaffene Umsatzersatz für indirekt betroffene Unternehmen für November und Dezember 2020 endet erst am 30.6.2021.

Bis zum 31.8.2021 kann noch der Antrag auf den Fixkostenzuschuss 1 für den Zeitraum 16.3.2020 bis 15.9.2020 gestellt werden. Für den Verlustersatz und den Fixkostenzuschuss 800.000 bleibt noch eine Frist bis zum Ende des Jahres 2021. Gesondert wird noch auf die jeweiligen Fristen nach dem Härtefallfonds oder für Kurzarbeitsbeihilfen verwiesen. Abzuwarten sind noch die Antragsmöglichkeiten über die AMA bei der Landwirtschaftskammer bezüglich der Hilfsmaßnahmen für Privatzimmervermietungen, die bisher noch nicht berechtigt waren.