Abgabenrechtliche Änderungen

Das Bundesministerium für Finanzen hat den ersten Entwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2023 zur Begutachtung versendet. Das neue Gesetz soll noch im Juni 2023 im Parlament beschlossen werden. Inhaltlich ist die bedeutendste Änderung, dass ab 1.1.2024 nicht nur die Entnahme des Grundes und Bodens, sondern auch die Entnahme des Gebäudes aus dem Betriebsvermögen zum Buchwert und nicht wie bisher zum Teilwert vorgesehen ist.

Im Ergebnis soll es nach der Systematik der Immobilienertragsbesteuerung erst bei einer Veräußerung zur Besteuerung kommen. Dabei geht die bisherige Aufgabebefreiung für Gebäude mit Hauptwohnsitz verloren. Daneben soll das neue Gesetz laut Entwurf eine Klarstellung bei Einlagen von Wirtschaftsgütern aus dem Privatvermögen in das Gesellschaftervermögen einer Personengesellschaft bringen.

Für die Praxis relevant wird auch die beabsichtigte gesetzliche Vereinheitlichung von Wahlrechten und Anträgen in den Steuererklärungen. Soweit nichts Anderes bestimmt ist, soll auch nachträglich eine Ausübung/Änderung/Zurückziehung gemäß der verfahrensrechtlichen Vorschriften nach Eintritt der Rechtskraft möglich sein.