Abgabenänderungsgesetz 2020
Am 19. September wurde im Nationalrat das Abgabenänderungsgesetz (AbgÄG) 2020 beschlossen. Mit dem AbgÄG 2020 wird auch das Digitalsteuergesetz 2020 und das EU-Meldepflichtgesetz erlassen. Dieses beinhaltet unter anderem folgende Neuerungen:
• Einführung einer Digitalsteuer von 5% auf Onlinewerbung für große Unternehmen: Onlinewerbeleister mit einem weltweiten Jahresumsatz von zumindest 750 Mio Euro und einem Inlandumsatz von zumindest 25 Mio Euro (betrifft in Österreich nur den ORF) müssen 5% vom Entgelt in Form einer Selbstbemessungsabgabe bis zum 15. des zweitfolgenden Monats abführen. Dem ORF werden die Mehrkosten über erhöhte Presseförderungen rückerstattet. Die Werbegabe wurde leider nicht abgeschafft oder gesenkt.
• Meldepflicht für bestimmte grenz-überschreitende Steuergestaltungen: Zielsetzung ist es, dass Steuerbehörden der Mitgliedsstaaten umfassende und relevante Informationen über potenziell aggressive Steuergestaltungen erhalten, um zeitnah gegen schädliche Steuerpraktiken vorgehen zu können und Schlupflöcher legistisch oder durch zielgerichtete Steuerprüfungen zu schließen. Betroffen sind davon bereits Gestaltungen, deren erster Schritt zwischen 25.6.2018 und 30.6.2020 gesetzt worden ist. Sogenannte Intermediäre (die eine meldepflichtige Gestaltung konzipiert, vermarktet, organisiert oder zur Umsetzung bereitgestellt haben) müssen innerhalb von sehr kurzen Fristen (30 Tage) ans Bundesministerium für Finanzen melden. Die Daten werden in ein unionsweites Zentralverzeichnis hochgeladen. Wer nicht meldet macht sich einer Finanzordnungs-widrigkeit schuldig, die mit einer Geldstrafe bis zu 50.000,- geahndet wird.