Abgabenänderungsgesetz 2012

Ein weiterer Überblick der im Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 geplanten steuerlichen Maßnahmen:

  • Wohnraumschaffung: Ab der Veranlagung 2013 sollen Beiträge zur Wohnraumschaffung im Ausland nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig sein, wenn das Eigenheim oder die Eigentumswohnung in einem Mitgliedsstaat der EU oder in einem EWR Staat gelegen ist, mit dem eine umfassende Amtshilfe besteht.
  • Unterhaltsabsetzbetrag: Ab der Veranlagung 2012 soll der Unterhaltsabsetzbetrag nur mehr für Kinder gewährt werden, die sich im Inland, in einem Mitgliedsstaat der EU, in einem EWR Staat oder in der Schweiz aufhalten.
  • Vorsteuerabzug: Bei so genannten Istversteuerern entsteht die Umsatzsteuerschuld mit Auflauf jenes Kalendermonats, in dem das Entgelt zugeflossen ist. Der Vorsteuerabzug ist in jenem Monat möglich, in welchem die Lieferung oder Leistung erfolgt ist und eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt (somit unabhängig von der Bezahlung). Nunmehr soll bei Istversteuerern auch der Vorsteuerabzug erst dann möglich werden, wenn die Rechnung bezahlt wird.