Abgabenänderungsgesetz 2012

Im Juni wurde der Ministerialentwurf zum Abgabenänderungsgesetz 2012 zur Begutachtung versendet. Ein kurzer Überblick der geplanten steuerlichen Maßnahmen:

  • Bilanzberichtigungen: In Zukunft sollen unrichtige Bilanzansätze (deren steuerliche Berichtigung wegen der Verjährung nicht möglich war) durch Zu- oder Abschläge korrigiert werden können. Dies gilt für Fehler ab dem Jahr 2003, wenn sie sich in mehreren Besteuerungsperioden auswirken (z.B. Aktivierung eines sofort abgesetzten Herstellungsaufwandes).
  • Spenden:  Spenden werden mit 10% des laufenden Gewinnes gedeckelt. Bisher war der Gewinn des Vorjahres maßgebend.
  • Rechnungen in Fremdwährung: Wenn eine Rechnung in einer Fremdwährung ausgestellt wird, ist künftig auf der Rechnung zusätzlich der Steuerbetrag in EURO anzugeben. Der Vorsteuerabzug bemisst sich nach dem in EURO angegebenen Betrag.
  • Elektronische Rechnungen: Die Anforderungen an elektronische Rechnungen sollen deutlich reduziert werden. Auch Rechnungen die per e-mail oder web-download (z.b. pdf datei) übermittelt werden sollen zum Vorsteuerabzug berechtigen.