Abfuhr fürs Finanzamt
Die Schweiz hat Österreich bei der Jagd nach Steuersündern eine Abfuhr erteilt. Das Finanzministerium hat vor kurzem bestätigt, dass die Schweiz die von Österreich gestellte Gruppenanfrage abgelehnt hat. Diese Ablehnung ist ein Rückschlag im Kampf gegen die Steuerhinterziehung.
Österreich wollte mit der Gruppenanfrage an die Schweiz die Identität jener Steuersünder feststellen, die die im Steuerabkommen vorgesehene Amnestie nicht in Anspruch genommen haben. Das Steuerabkommen mit der Schweiz wurde im April 2012 unterzeichnet und trat am 1.1.2013 in Kraft. Im Steuerabkommen wurde die Möglichkeit geschaffen durch eine Abschlagszahlung in die steuerliche Legalität zurück zu kehren, oder die Einkünfte dem Finanzamt offen zu legen. Diese Rückkehr in die Legalität wurde jedoch nicht von allen Steuerpflichtigen genutzt. Einige haben ihre Gelder – ohne sie zu versteuern – wieder zurück nach Österreich transferiert.
Die Schweiz begründete ihre Ablehnung damit, dass aufgrund der schweizer Gesetzeslage die rückwirkende Anfrage nur bis Februar 2013 möglich ist. Zu diesem Zeitpunkt hatten die Steuersünder ihre Guthaben aber bereits wieder aus der Schweiz abgezogen. Nach Meinung mancher Experten wäre die einzige Möglichkeit, um an das Geld der Steuersünder zu kommen, die Aufhebung des Bankgeheimnisses in Österreich. Man darf gespannt sein, wie die Finanz jetzt weiter vorgehen wird.