30. September 2023
Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2022 sind elektronisch beim Firmenbuch bis zum 30.9.2023 einzureichen und offenzulegen. Die Verlängerung der Firmenbuchfristen nach dem COVID-19-Gesetz ist ausgelaufen.
Wer es dennoch nicht schafft, fristgerecht einzureichen, dem droht eine automatische Zwangsstrafe. Diese Strafe kann beim Firmenbuchgericht Feldkirch durch ein rechtzeitig eingebrachtes Fristerstreckungsersuchen, das begründet sein sollte, verhindert werden.
Der 30. September ist auch ein wichtiger Termin für rückwirkende Umgründungen. Um in den Genuss des Umgründungssteuerrechts zu kommen, sind diese rückwirkenden Vorgänge zum Stichtag 31.12.2022 bis spätestens 30.9.2023 beim Firmenbuch bzw. beim zuständigen Finanzamt anzumelden.
Bis zum 30.September 2023 ist es möglich, die Einkommen- sowie Körperschaftsteuervorauszahlungen für das laufende Jahr sowohl herabsetzten zu lassen als auch entsprechend vorliegender Berechnungen oder Schätzungen zu erhöhen. Im Jahr 2023 wird diese Frist für von Naturkatastrophen direkt Betroffene auf den 31.10.2023 ausgedehnt.