30. September 2022

Rückwirkende Umgründungen zum Stichtag 31.12.2021 müssen spätestens bis 30.09.2022 beim Firmenbuch bzw beim zuständigen Finanzamt angemeldet werden. Bis zum 30.09.2022 besteht auch noch die letzte Möglichkeit der Antragstellung auf Vorsteuererstattung von in anderen EU-Ländern angefallenen Vorsteuern. Ab dem 1. Oktober 2022 kommt es wieder für Nachzahlungen aus der Einkommen- und Körperschaftsteuer desvorigen Kalenderjahres zur Verrechnung von Anspruchszinsen (derzeit 2,63%pa). Diese Zinsen können durch freiwillige Anzahlungen in Höhe der zu erwartenden Steuernachzahlungen vermieden werden. Die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften, verdeckten Kapitalgesellschaften, Zweigniederlassungen ausländischer Kapitalgesellschaften und bestimmten Genossenschaften mit Bilanzstichtag 31.12.2021 sind elektronisch erst zum 31.12.2022 einzureichen. Für Gesellschaften mit einem Bilanzstichtag ab dem 31.03.2022 gilt wieder die gewohnte 9- Monatsfrist.